Prolog

Eine Woche ist es her, dass ich mit diesem Artikel anfing – dieser Tweet war quasi der Startschuss.

Das alles noch viel schlimmer gekommen ist, der Rechtsstaat von oben herab zersetzt wird und man dem ganzen Prozess ohnmächtig gegenüber steht, ließ mich nicht direkt weiter schreiben, da ist ja doch einiges, was verdaut werden möchte, angefallen.

Das nun über die Pirate Bay nichts mehr in diesem Artikel steht, hat auch seinen Grund. Das Thema ist anders zu betrachten als die Websperrenproblematik: Der des Lobbyismus verdächtige Richter, der die vier Angeklagten mit Knast- und Geldstrafe belegt hat, wird sich (hoffentlich) harten Fragen stellen müssen und dieser Prozess ist ja auch noch nicht beendet.

Im Gegensatz zu der Gesetzesvorlage, die am 20.04.2008 im bundesdeutschen Kabinett beschlossen wurde.

Aber nun…

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, was der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl den Gegnern der – in meinen Augen unsinnigen – Websperre entgegen schleudert, das könnte mich fast versucht machen, Herrn Uhl auf Beleidigung zu verklagen:

Es handelt sich bei diesen Inhalten um ein so schweres Verbrechen, dass gegenüber den aktuell diskutierten staatlichen Gegenmaßnahmen jede Rede von ´Zensur´ oder ´Freiheitsbeschränkung´ pervers ist.

und

Die ganze pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten, man müsse um jeden Preis ein “unzensiertes Internet” verteidigen etc. – vgl. www.ccc.de -, fällt für mich in die Kategorie: juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen.

Aha, ich bin also moralisch verkommen und pervers, gut zu wissen. Dass ich seit einem Vierteljahrhundert mit Computern zu tun habe, beruflich, wie privat und mich mit Datensicherheit und Benutzerrechten auseinandersetze qualifiziert mich also auch zu einem Pseudo-Computerexperten, so, so.

Das im Ton, aber nicht in der Sache, zurück rudernde Update rettet da auch nicht mehr: Sechs, setzen, Herr Uhl!

Aber gut, schnödes Vorgeplänkel hin oder her (die Antwort ist ja vom 17.04., vor dem Gesetzentwurf des Kabinetts) fassen wir das, was im letzten Jahr so an Installation von Überwachungs- und Zensur(jawoll, Herr Uhl!)maßnahmen Realität wurde, mal kurz zusammen:

1. Vorratsdatenspeicherung

2. BKA-Gesetz feat. MC Bundestrojaner

3. Websperren mit IP-Logging der Zugriffe auf die sogenannte “Stopp-Seite”, aber Frau Zypries kann das etwas besser erklären, wie die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird:

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, die Zugriffsdaten würden nicht gespeichert. «Aber die Strafverfolgungsbehörden können in Echtzeit zugreifen und können sehen, wer versucht hier gerade eine solche Seite aufzurufen. Und in dem Moment macht er sich bereits strafbar», sagte sie. Es sei denn, der Nutzer könne nachweisen, es habe sich um ein Versehen oder um eine technische Umleitung gehandelt.

[ via ]

Und dann stelle man sich mal vor, dass die Nutzung bzw. “Betreuung” der drei Maßnahmen dem BKA obliegt, dem nun in einer Art Orwellschen Allmacht d’digitale mit der Verknüpfung dieser drei Mittel so manche Möglichkeit gegeben wird – gerade eben habe ich in einem Artikel der Frankfurter Rundschau den Begriff “Beweismittelfälschung” im Zusammenhang mit der Bahn, Hitlers “Mein Kampf” und Pornographie gelesen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Fefe hat natürlich auch einen entsprechenden Artikel parat, den ich hier kurz vorstellen möchte:

Das BKA ist laut Gesetz immer noch verpflichtet, auf der Liste nur Sites mit Kinderpornographie oder Links zu darauf zu haben. Was ich mit “das ist nicht mehr zweckgebunden” meinte: beim ISP kommt nur noch die Liste an, nicht die Zweckbindung. Wenn jetzt www.fefe.de auf der Liste landet, und ich das mitkriege (lacht nicht: über www.fefe.de kommt auch meine Mail rein und ich sitze gerade im Ausland; für mich ist da also nichts gesperrt, und eure Mail kommt auch nicht an, wenn der ISP nicht per DNS sondern per IP blockt), dann könnte ich zum Verwaltungsgericht gehen und klagen.

Dazu ergänzend dieser Kommentar aus dem Heise-Forum:

Ach – der Inhalt des Vertrages ist auch geheim?

Na das wird ja immer besser - geheime Adessen auf geheimen Listen,
diese kontrollfrei zusammengestellt von einem geheimen Gremium,
umgesetzt auf Basis eines geheimen Vertrages. Wer nachfragt macht
sich strafbar, wer nachprüft macht sich strafbar, wer versehentlich
auf einer Adresse die ihm nicht bekannt ist, von einer Liste, die ihm
nicht bekannt ist, landet macht sich nach willkürlicher Auslegung
strafbar und muß seine Unschuld beweisen  – und all das ohne jeden
politischen Diskrurs, ohne Debatten, ohne Rechtfertigungsbedarf vor
dem offiziellen Souverän, ohne Möglichkeit sinnvoll den Rechtsweg zu
beschreiten (dazu müsste man ja den Vertrag kennen) ohne Beachtung
von Gesetzen bis hin zum GG …

[ ... ]

Wem das nicht genug an Verschwörungstheorie ist, den möchte ich auch noch auf Stefan Niggemeiers lesenswerten Artikel (mit Nennung von lesenswerten Artikeln und Kommentaren) hinweisen, in dem er auf die Zusammenhänge von Innocence in Danger und dem Kabinett hinweist. An der Stelle fällt mir auf, wie angenehm das doch just für Herrn Schäuble und Frau von der Leyen sein muss, dass Jörg Tauss aus dem politischen Geschehen raus und Herr Guttenberg (den Adelskram spare ich mir) hinein ins Kabinett gerät — unterwürfige Willfährigkeit kommt mir da in den Sinn.

Dumm nur, wenn dann das LKA München dazwischen grätscht und man Rebecca Casatis obligatorischem Artikel in der Süddeutschen Zeitung (aus Stefans Artikel der Link) folgendes entnehmen kann:

Auch das LKA München erklärt, dass bei der Verbreitung von Kinderpornographie Geld kaum je eine Rolle spielt. Es gebe organisierte Strukturen, aber selten: “Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig.”

Dies und die von Holger Bleich und Axel Kossel in einem c’t-Artikel zusammengetragenen Argumente gegen die Websperren sollten doch auch einen vernünftigen Politiker überzeugen können, Herr Uhl, dass man in dem Tun und Werk der von der Leien nichts positiveses entdecken kann, abgesehen von ihrem vermeintlichen Willen, dass Kinder nicht missbraucht werden.
Wenn denn dem so wäre – denn die Frage, warum die in Deutschland gehosteten, Kinderpornographie anbietenden Server nicht vom Netz genommen werden, stellt sich ja nicht weniger stark als vorher. Und Ausblenden statt Abschalten ist in meinen Augen kein Fortschritt im Kampf gegen Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Epilog

Was bleibt?

Vielen Dank an Peter von den Kreuzberger Blogrebellen für die getwitterten Links.

Nachträglich

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